Infos für Schüler:innen & Eltern

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Du hast dir bestimmt schon viele Gedanken über deinen Lebensweg und deine Karriere gemacht. „Aber was ist das Richtige für mich?“

Genau dabei wollen dich die Koordinator:innen gemeinsam mit deiner Schule und den Unternehmen in deiner Region unterstützen, es herauszufinden. Nachdem du dich schon durch verschiedene Angebote beruflich orientieren konntest, wirst du im Rahmen einer Erprobung in einem Unternehmen, weiter deine Stärken und Interessen herausfinden. Auf diesem Weg sind wir deine Unterstützer:innen und zeigen dir die vielfältigen Möglichkeiten, die dir nach der Schule in der Berufswelt offenstehen.

Wichtig ist uns, dass du nach deiner Erprobung folgende Fragen für dich beantworten kannst:

  • Haben mir die Tätigkeiten dieses Berufsfeldes gefallen?
  • Hat mir das Unternehmen/die Einrichtung, in der ich war, zugesagt?
  • Möchte ich meine Erfahrung nochmal durch ein (weiteres) Praktikum bestätigen?
  • Habe ich alle Informationen, die ich brauche, um nach meinem Schulabschluss, die Berufsausbildung oder das duale Studium zu beginnen, was ich mir vorstelle?
  • Brauche ich eine Alternative oder weitere Unterstützung, weil mir das Berufsfeld nicht zusagt?

Wichtige Informationen zur Berufsfelderprobung

Versicherung

Eine Berufsfelderprobung ist eine schulische Veranstaltung, die über die Schule versichert ist. Die Aufsichtspflicht während dieser Zeit liegt bei der Lehrkraft sowie bei der angegebenen Ansprechperson im Unternehmen. Unfälle, die während der Erprobung bzw. des Praktikums oder auf dem Weg zwischen Unternehmen und Wohnort stattfinden, werden durch die Unfallversicherung der Schule abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie in der „Fachlichen Empfehlung zur beruflichen und arbeitsweltlichen Orientierung in Thüringen“ unter Schülerpraktikum (https://www.schulportal-thueringen.de/get-data/b809593d-532f-4d1b-bbb8-35e4a9d07456/2022_Fachliche_Empfehlung_berufliche_Orientierung.pdf).

Dauer

ca. 5 – 10 Tage (Zeitraum legt die Schule fest; ausschließlich Mo – Fr; die Wochenenden werden nicht durch die Schule versichert)

Arbeitszeiten

Kinder (bis 14 Jahre): höchstens 7 Stunden täglich, max. 35h/Woche,

Jugendliche (ab 15 bis 17 Jahre): höchstens 8 Stunden täglich, max. 40h/Woche

Volljährige Jugendliche (ab 18 Jahren): regelmäßig 8h am Tag sollten nicht überschritten werden [Jugendarbeitsschutzgesetz gilt hier nicht mehr]

Pausen

Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Die Pausen müssen vorher feststehen und mind. 15min betragen.

Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren):

  • mind. 30min Pause bei einer Arbeitszeit von 4 ½ bis 6h
  • mind. 60min Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als 6h

Volljährige Jugendliche (ab 18 Jahren):

  • mind. 30 min Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als 6h
  • mind. 45min Pause bei einer Arbeitszeit von mehr 9h

Bezahlung / Vergütung

Während der Erprobung bzw. eines Praktikums gibt es keine Vergütung. Gesetzliche Mindestlohnansprüche gelten nicht. Zweck der Erprobung bzw. des Praktikums ist das Kennenlernen eines Berufsfeldes.

Arbeitsschutz

Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung (http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/index.html). Entsprechende Belehrungen der Jugendlichen müssen vor der Praxismaßnahme durchgeführt werden.